Stiftung Regensburg Satzung
Stiftung Regensburg Treuhandvertrag
Stiftung Regensburg Geschäftsordnung
Stiftung Bundesebene Satzung

Geschäftsordnung der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Diözesanverband Regensburg 

I. Geltungsbereich

§1: Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der Satzung für die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Diözesanverband Regensburg. 

II. Beratende Mitglieder 

§2: Neben den fünf satzungsgemäßen Kuratoriumsmitgliedern können weitere Mitglieder mit beratender Stimme durch diese in das Kuratorium berufen werden.

Vorgeschlagene Personen werden mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder auf drei Jahre zu beratenden Mitgliedern berufen.

III. Anträge

§3: Alle Gruppierungen der DPSG im Diözesanverband Regensburg haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung durch die Stiftung zu stellen.

Antragsfrist ist jeweils der 30. September eines Jahres.

Bezuschusst werden insbesondere Projekte, Anschaffungen oder Veranstaltungen, die nicht im regelmäßigen Ablauf der Gruppierung angesiedelt ist.

§4: Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt bis zum 31.Dezember des Jahres der Antragsstellung. Die Ausschüttung erfolgt baldmöglichst nach der Bewilligung.

Die Höhe der Ausschüttung ist abhängig von der Ertragslage der Stiftung, der Höhe und Summe der eingereichten Zuschussanträge sowie der Entscheidung der Mehrheit des Kuratoriums der Stiftung.

Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. 

IV. Rechnungslegung und Berichtspflicht

§5: Der Diözesanversammlung der DPSG im Diözesanverband Regensburg und der Mitgliederversammlung des Landesamt Sankt Georg e.V. als Stifter ist einmal jährlichen vom Kuratorium über die Stiftung zu  berichten. Der Bericht soll insbesondere Unfassen:

1.      Stand des Kapitalstockes und Kapitalzuwachs der Stiftung.

2.      Die Höhe und die Verwendung des ausgeschütteten Betrages.

3.      Personellen Veränderungen des Kuratoriums.

V. Inkrafttreten

§6: Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung des Landesamt St. Georg e.V. in Kraft.

Änderung der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung des Landesamt St. Georg e.V. als Stifter.